Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren. Sie geht davon aus, dass Körper und Seele eine Einheit sind. Krankheiten, Symptome oder Leidenzustände sind demnach entweder Ursache oder Ausdruck von seelischem Ungleichgewicht.
Es gibt verschiedene anerkannte psychotherapeutische Methoden in Österreich.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre des Gesundheitsministeriums Psychotherapie – Wenn die Seele Hilfe braucht.
In Österreich sind derzeit 22 psychotherapeutische Methoden anerkannt, die sich grob in vier Richtungen zusammenfassen lassen:
All diese Methoden wurden vom Psychotherapiebeirat im Gesundheitsministerium unter anderem auf ihre wissenschaftliche Fundierung hin überprüft. Die je spezifischen Behandlungsschritte sind Teil eines umfassenden, theoretisch begründeten und wissenschaftlich untermauerten Theoriegebäudes.
In fast allen Therapierichtungen der Psychotherapie ist Einzel- oder Gruppentherapie möglich; häufig wird auch Paar- und Familientherapie angeboten. Außerdem gibt es spezielle Angebote zur Kinder- und Jugendpsychotherapie. Auch die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen und Kleinkindern ist möglich.
PsychotherapeutInnen lernen in der Ausbildung eine heilsame Vertrauensbeziehung zur PatientIn aufzubauen und diese in der Behandlung nutzbar zu machen, dazu gehören auch die Diagnostik und ein Behandlungsplan. Lösungen werden erarbeitet, Persönlichkeitsveränderungs- und Persönlichkeitsentwicklungsprozesse werden angeleitet.
Anders als in anderen Gesundheitsberufen spielt die persönliche Eignung der PsychotherapeutInnen in der Ausbildung eine zentrale Rolle.
Deshalb müssen PsychotherapeutInnen ein solches Auswahlprozedere, durchlaufen. Die gesetzlich geforderte lange Lehrtherapie befähigt zur Selbstreflexion als Basis für eine gelingende psychotherapeutische Arbeitsbeziehung. In der Psychotherapie werden, basierend auf wissenschaftlich fundierten Behandlungstheorien, entsprechend den Themen und Problemen der PatientInnen psychotherapeutischen Interventionsmethoden und Techniken zur Krankenbehandlung eingesetzt.
Verschwiegenheitspflicht: PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).
Alle drei Berufsfelder beschäftigen sich mit psychischen Störungen und Erkrankungen. Dennoch gibt es einige Unterschiede.