Seit 1992 wurde der von den Gebietskrankenkassen für eine Psychotherapie-Einzelsitzung geleistete Kostenzuschuss von 21,80 Euro nicht angehoben. Neben den Zuschüssen gibt es stark kontingentierte vollfinanzierte Plätze ("Sachleistungen") – mit je Bundesland unterschiedlichen Kostensätzen.
Eine Vereinheitlichung der Strukturen in allen Bundesländern ist derzeit nicht realistisch – eine allgemeine Zuschusserhöhung auf 40 Euro ist jedoch erreichbar. Dies zeigt schon die 2014 erfolgte Erhöhung des Zuschusses auf 40 Euro durch die BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter).
Aufgrund der einschränkenden Zuteilung nach diagnostischen (hoher Schweregrad der Störung) und/oder sozialen Kriterien (Einkommen und Funktionsniveau) und dem de-facto-Motto "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gehen viele PatientInnen leer aus. In manchen Bundesländern gibt es bereits im zweiten Quartal keine Kassenstunden mehr.
Quelle: Sozialversicherungsträger (Versorgung psychisch Kranker, Juni 2011; Datenbasis 2009)
Erhöhung des Zuschusses für Psychotherapie durch alle Gebietskrankenkassen, inkl. Valorisierung.