Logo OÖLP Oberösterreichischer Landesverband für Psychotherapie

PSYCHOTHERAPEUTIN BZW. PSYCHOTHERAPEUT

PSYCHOTHERAPEUTIN BZW. PSYCHOTHERAPEUT Zentrum f. Familientherapie u. Männerberatung des Landes OÖ.

  • Teilzeit ab 20 Wochenstunden
  • ehestmöglich
  • 17.07.2024

DAS ERWARTET SIE

  • Durchführung von Einzel-, Paar- und Familientherapie

DAS BRINGEN SIE MIT

FACHLICH

  • abgeschlossenes Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium im psychosozialen Bereich, der Rechtswissenschaften, der Humanmedizin oder vergleichbare Studienrichtung und abgeschlossene Psychotherapieausbildung (eingetragen in der Psychotherapeutinnen-/ Psychotherapeutenliste) bevorzugt in systemischer Familientherapie sowie idealerweise erste Berufserfahrung oder
  • abgeschlossene Psychotherapieausbildung (eingetragen in der Psychotherapeutinnen-/ Psychotherapeutenliste) bevorzugt in systemischer Familientherapie sowie mehrjährige (mindestens dreijährige) einschlägige Berufserfahrung
  • Kenntnisse im Bereich Mediation bzw. Kinderpsychotherapie

PERSÖNLICH

  • sicheres und freundliches Auftreten sowie ausgezeichnete mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • belastbare Persönlichkeit mit hohem Maß an Einfühlungsvermögen und Reflexionsvermögen
  • selbstständiges Arbeiten sowie eigeninitiatives Handeln
  • österreichische Staatsbürgerschaft (§ 11 Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz)

UNSER ANGEBOT

  • Flexible Arbeitszeit

    Ein sehr flexibles Gleitzeitmodell (mit Kernzeiten und Zeitausgleichsmöglichkeiten) gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bedürfnisse von Berufs- und Privatleben gut aufeinander abzustimmen.

  • Sozial- und Zusatzleistungen

    Der Arbeitgeber Land Oberösterreich bietet viele interessante Sozialleistungen sowie eine eigene Kranken- und Unfallfürsorge (KFL) mit vielen Vorteilen.

  • Arbeitsplatz mit Zukunft

    Auf Sie wartet ein breitgefächertes Aufgabengebiet bei einem stabilen und verlässlichen Arbeitgeber.

GEHALT

Das Einstiegsgehalt beträgt bei Vollzeit monatlich mindestens EUR 4.115 brutto (inklusive Zulagen; Funktionslaufbahn LD 13 des Oö. Gehaltsgesetzes 2001). Abhängig von den anrechenbaren Vordienstzeiten kann sich dieser Betrag erhöhen.

Kontakt

Erstellt am 10.07.2024 - 08:35